Stand: August 2026
für die Software rsk.files – Dateimanager für Windows
zwischen
Christian Rüsken
ruesken.net – Everyday Tools
Salzstraße 17
44894 Bochum
Deutschland
E-Mail: info@ruesken.net (nachfolgend „Lizenzgeber“)
und dem jeweiligen Endbenutzer (nachfolgend „Lizenznehmer“)
Mit der Installation, dem Kopieren, der Aktivierung oder der sonstigen Nutzung der Software „rsk.files – Dateimanager für Windows“ (nachfolgend „Software“) erklärt sich der Lizenznehmer mit diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag einverstanden. Andernfalls darf er die Software nicht installieren oder nutzen und muss die Installation abbrechen beziehungsweise die Software unverzüglich entfernen. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere Verbraucherrechte, werden durch diese EULA nicht eingeschränkt.
1. Vertragsgegenstand
1.1 Vertragsgegenstand ist die Überlassung der Software in der jeweils bereitgestellten ausführbaren Version (Objektcode) einschließlich gegebenenfalls elektronisch bereitgestellter Dokumentation.
1.2 Die Software dient der lokalen Anzeige, Navigation, Suche, Organisation und Bearbeitung von Dateien, Ordnern und Speicherorten auf unterstützten Windows-Systemen. Abhängig von Version und Funktionsumfang kann sie insbesondere Dateien und Ordner kopieren, verschieben, umbenennen, löschen, öffnen, suchen, filtern, vergleichen, in Vorschauen anzeigen oder anderweitig verarbeiten.
1.3 Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss geltende Produktbeschreibung. Geplante, angekündigte oder als Vorschau gekennzeichnete Funktionen begründen ohne ausdrückliche Vereinbarung keinen Anspruch. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft; alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben beim Lizenzgeber.
2. Lizenzgewährung und Nutzungsumfang
2.1 Der Lizenzgeber gewährt eine einfache, nicht ausschließliche und – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechte – nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz im vereinbarten Umfang.
2.2 Die Lizenz ist einer einzelnen Person zugeordnet. Diese Person darf die Software auf beliebig vielen eigenen Endgeräten installieren und selbst nutzen. Jede weitere nutzende Person benötigt eine eigene Lizenz.
2.3 Eine erforderliche Sicherungskopie darf ausschließlich zu Sicherungszwecken angefertigt und genutzt werden. Die Bereitstellung der Software an Dritte durch Vermietung, Verleih, Leasing, Hosting, Software-as-a-Service oder sonstige zeitweise Überlassung ist ohne vorherige Zustimmung unzulässig, soweit zwingendes Recht nichts anderes gestattet.
2.4 Die Nutzung zur Erbringung eigener Dienstleistungen ist zulässig, sofern Dritten weder die Software noch ein eigener Zugang zu deren Nutzung überlassen wird.
2.5 Die Testversion ist sieben Tage lang voll funktionsfähig. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist für jede weitere Nutzung zwingend eine gültige Lizenz erforderlich.
3. Urheberrecht und sonstige Schutzrechte
3.1 Die Software einschließlich Kopien, Benutzeroberflächen, Grafiken, Texte und Dokumentation ist urheberrechtlich geschützt. Die Rechte stehen dem Lizenzgeber beziehungsweise ausgewiesenen Rechteinhabern zu.
3.2 Urheberrechtsvermerke, Markenhinweise, Lizenzinformationen, Seriennummern oder andere Schutzkennzeichen dürfen nicht entfernt, verändert oder verdeckt werden. Lizenzschlüssel und Aktivierungsinformationen sind vertraulich zu behandeln; bekannt gewordener Missbrauch ist unverzüglich mitzuteilen.
4. Verbotene Handlungen
4.1 Dekompilierung, Disassemblierung, Reverse Engineering oder sonstige Versuche, den Quellcode zu ermitteln, sind untersagt, soweit sie nicht nach zwingendem Recht, insbesondere zur Herstellung der Interoperabilität, zulässig sind.
4.2 Die Software darf ohne ausdrückliche Erlaubnis oder zwingende gesetzliche Grundlage nicht verändert, bearbeitet oder übersetzt werden; abgeleitete Werke dürfen nicht erstellt werden. Technische Schutzmaßnahmen, Aktivierungsmechanismen und Lizenzprüfungen dürfen nicht umgangen oder beeinträchtigt werden.
4.3 Die Software darf nicht für rechtswidrige Zwecke oder zur Verarbeitung von Dateien und Inhalten genutzt werden, zu deren Verarbeitung der Lizenznehmer nicht berechtigt ist.
5. Besondere Hinweise und Pflichten bei der Nutzung von rsk.files
5.1 Vom Lizenznehmer ausgelöste Dateioperationen können unmittelbar Dateien, Ordner, Laufwerke, Zielorte und Verzeichnisstrukturen verändern. Kopieren, Verschieben, Umbenennen, Ersetzen, Überschreiben oder Löschen kann abhängig von Befehl, Einstellungen, Dateisystem und Speicherort nicht oder nicht vollständig rückgängig gemacht werden. Dies gilt besonders für Netzlaufwerke, Cloud- und Synchronisationsordner, Wechseldatenträger, mobile Geräte, virtuelle Dateisysteme und Archive.
5.2 Auswahl, Quelle, Ziel, Dateinamen, Filter, Suchkriterien, Konfliktbehandlung, Überschreiboptionen und sonstige Parameter sind vor der Ausführung sorgfältig zu kontrollieren. Vorschauen, Bestätigungen, Warteschlangen, Protokolle, Testmöglichkeiten und Konflikthinweise sollen vor der endgültigen Ausführung geprüft werden.
5.3 Vorschauen, Suchergebnisse, Größenangaben, Prüfsummen, Vergleiche, Fortschrittsanzeigen und Konflikthinweise beruhen auf dem jeweils ermittelbaren Zustand. Gleichzeitige Zugriffe anderer Programme oder Nutzer sowie spätere Änderungen können zu abweichenden Ergebnissen führen.
5.4 Vor umfangreichen, schwer überprüfbaren oder potenziell nicht rückgängig zu machenden Operationen muss eine aktuelle, vollständige und vom betroffenen Speicherort getrennte Sicherung erstellt und deren Wiederherstellbarkeit geprüft werden. Rückgängig-Funktion, Verlauf, Protokoll, Warteschlange, Vorschau und Windows-Papierkorb ersetzen keine Datensicherung und garantieren keine Wiederherstellung.
5.5 Der Lizenznehmer ist für freien Speicherplatz, gültige Zugriffsrechte, erreichbare Quell- und Zielorte sowie stabile Systeme, Stromversorgung, Laufwerke, Netzverbindungen, Cloud-Clients und Drittprogramme verantwortlich. Unterbrechungen, Dateisperren, konkurrierende Zugriffe, unzulässige Namen oder Pfade, beschädigte Dateisysteme, Sicherheitssoftware und Synchronisationsdienste können Operationen beeinträchtigen.
5.6 Vor jeder Veränderung ist zu prüfen, ob die Verarbeitung erlaubt ist, ob andere Personen oder Systeme auf die Daten angewiesen sind und ob Aufbewahrungs-, Dokumentations-, Datenschutz- oder andere gesetzliche Pflichten entgegenstehen.
5.7 rsk.files ersetzt keine professionelle Backup-, Archivierungs-, Synchronisations-, Datenrettungs- oder Versionsverwaltungslösung und darf nicht als einziges Mittel zur Datensicherung eingesetzt werden. Die Software ist nicht für Einsätze bestimmt, bei denen Fehlfunktionen unmittelbar Leben, Gesundheit oder kritische Infrastruktur gefährden können. Dateien aus unbekannten Quellen sollen nur mit angemessenen Schutzmaßnahmen geöffnet werden.
6. Installation, Aktivierung, technische Voraussetzungen und Updates
6.1 Der Lizenznehmer ist für Installation, Einrichtung und die Einhaltung der veröffentlichten Systemvoraussetzungen verantwortlich. Jede Installation benötigt einmalig eine Internetverbindung zur Aktivierung mit dem Lizenzschlüssel; danach kann die Software ohne dauerhafte Internetverbindung genutzt werden.
6.2 Der Lizenzgeber darf die Gültigkeit der Lizenz mit angemessenen technischen Maßnahmen prüfen. Updates, Patches, Fehlerbehebungen oder neue Versionen können bereitgestellt werden; ein Anspruch auf bestimmte Funktionserweiterungen oder neue Hauptversionen besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung oder gesetzlicher Pflicht.
6.3 Gesetzliche Aktualisierungspflichten und Verbraucherrechte bei digitalen Produkten bleiben unberührt. Sicherheitsrelevante und für den vertragsgemäßen Gebrauch erforderliche Aktualisierungen sollen innerhalb angemessener Zeit installiert werden.
7. Laufzeit und Beendigung
7.1 Die Lizenz für die erworbene Hauptversion wird, sofern nicht anders angegeben, auf unbestimmte Zeit und ohne Abonnement oder automatische Verlängerung gewährt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen, insbesondere bei einem schuldhaften wesentlichen Verstoß, der trotz Aufforderung nicht fristgerecht abgestellt wird, soweit eine Fristsetzung erforderlich und zumutbar ist.
7.2 Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht. Nutzung ist einzustellen; Software, nicht mehr benötigte Kopien und Lizenzinformationen sind zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsrechte oder -pflichten entgegenstehen. Gesetzliche Rücktritts-, Widerrufs-, Kündigungs- und sonstige Beendigungsrechte bleiben unberührt.
8. Mängelrechte und Gewährleistung
8.1 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Verbraucherrechte, insbesondere für digitale Produkte, bleiben unberührt. Eine vollständig fehlerfreie Funktion in allen Systemumgebungen, Dateisystemen, Speichermedien, Netzwerk- oder Cloud-Konfigurationen und Kombinationen mit Drittsoftware kann nicht gewährleistet werden.
8.2 Kein Mangel liegt vor, soweit eine Beeinträchtigung ausschließlich auf unsachgemäßer Nutzung, nicht unterstützter Umgebung, beschädigten Dateien oder Datenträgern, unzureichenden Berechtigungen, fehlendem Speicherplatz, Netzwerk- oder Cloud-Störungen, Fremdsoftware oder anderen Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Lizenzgebers beruht.
8.3 Mängel sollen zeitnah und nachvollziehbar unter Angabe von Softwareversion, Betriebssystem, Arbeitsschritten, Fehlermeldungen und – soweit ohne Offenlegung vertraulicher Inhalte möglich – geeigneten Protokollen gemeldet werden.
9. Haftung
9.1 Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigen Verschweigens, ausdrücklicher Garantie und sonstigem zwingendem Recht bleibt unberührt.
9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Datenverlust oder -beschädigung ist sie bei leichter Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und risikogerechter Datensicherung begrenzt.
9.3 Vorbehaltlich der vorstehenden zwingenden Fälle haftet der Lizenzgeber nicht für Folgen fehlerhafter Auswahl, Bedienung oder Konfiguration, bewusst ausgelöster Lösch- oder Überschreibvorgänge, fehlender Sicherungen, unzureichender Rechte, defekter Datenträger, Netzwerk- oder Cloud-Störungen, konkurrierender Zugriffe, Schadsoftware oder anderer Drittsoftware.
9.4 Mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere Betriebsunterbrechung, entgangener Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen, sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit sie nicht vertragstypisch und vorhersehbar aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht folgen. Ausschlüsse und Begrenzungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
10. Datensicherheit und Datenschutz
10.1 Der Lizenznehmer ist für regelmäßige, geeignete und vom Produktivsystem getrennte Datensicherungen verantwortlich. Häufigkeit und Umfang sind an Bedeutung, Änderungsrate und Wiederbeschaffbarkeit der Daten anzupassen.
10.2 Bei Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Lizenznehmer für Rechtmäßigkeit und Einhaltung der Datenschutzvorschriften verantwortlich. Für Datenübermittlungen bei Aktivierung, Lizenz- oder Updateprüfung, Fehlerdiagnose und Support gelten die bereitgestellten Datenschutzinformationen.
10.3 Betriebssystem, Benutzerkonten, Datenträger, Netzwerke und Sicherungen sind angemessen vor unbefugtem Zugriff, Schadsoftware und Verlust zu schützen.
11. Komponenten und Dienste Dritter
11.1 Für enthaltene Dritt- oder Open-Source-Komponenten können ergänzende, mit der Software oder Dokumentation bereitgestellte Bedingungen gelten. Soweit zwingend, gehen sie für die jeweilige Komponente vor.
11.2 Betriebssystemfunktionen, Netzlaufwerke, Cloud-Speicher, Vorschau-Handler, Codecs, Shell-Erweiterungen, externe Anwendungen und andere Drittleistungen können zusätzlichen Bedingungen unterliegen. Der Lizenzgeber ist nicht deren Anbieter und schuldet weder Verfügbarkeit noch Fehlerfreiheit.
12. Übertragung an Dritte
12.1 Eine Übertragung bedarf vorheriger Zustimmung, soweit nicht zwingendes Recht, insbesondere gesetzliche Erschöpfungsgrundsätze, sie ohne Zustimmung erlaubt. Bei zulässiger dauerhafter Übertragung muss der bisherige Lizenznehmer die Nutzung einstellen, verbleibende Kopien löschen und die erforderlichen Lizenzinformationen vollständig übergeben. Eine Aufspaltung ist nur zulässig, soweit zwingendes Recht dies gestattet.
13. Änderungen dieser EULA
13.1 Für die erworbene Softwareversion gilt grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung. Für zukünftige Versionen, zusätzliche Funktionen oder neue Verträge kann eine geänderte EULA vorgesehen werden. Erforderliche Änderungen bestehender Vertragsverhältnisse bedürfen der Zustimmung, soweit zwingende gesetzliche Vorgaben nichts anderes erlauben.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben dessen zwingende Verbraucherschutzbestimmungen unberührt.
14.2 Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, soweit zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Lizenzgebers.
14.3 Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen lässt die übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Änderungen und Ergänzungen sollen zu Beweiszwecken in Textform erfolgen; gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.