Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)
für die Software rsk.rename – Bulk-Renamer for Windows
zwischen
Christian Rüsken
ruesken.net – Everyday Tools
Deutschland
(nachfolgend „Lizenzgeber“)
und
dem jeweiligen Endbenutzer
(nachfolgend „Lizenznehmer“)
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Mit der Installation, dem Kopieren oder der sonstigen Nutzung der Software „rsk.rename – Bulk Renamer for Windows“ (nachfolgend „Software“) erklärt sich der Lizenznehmer mit den Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags einverstanden. Widerspricht der Lizenznehmer diesen Bestimmungen, ist er nicht berechtigt, die Software zu installieren oder zu nutzen und hat die Installation abzubrechen bzw. die Software unverzüglich zu entfernen.
1. Vertragsgegenstand
1.1 Vertragsgegenstand ist die Überlassung der Software „rsk.rename – Bulk Renamer for Windows“ in der jeweils bereitgestellten Version in ausführbarer Form (Objektcode) einschließlich der gegebenenfalls elektronisch bereitgestellten Dokumentation (nachfolgend gemeinsam „Software“).
1.2 Die Software dient der Umbenennung, Strukturierung und Bearbeitung von Datei- und Ordnernamen auf Windows-Systemen.
1.3 Die Software wird dem Lizenznehmer ausschließlich zur Nutzung nach Maßgabe dieses Vertrags überlassen und nicht verkauft. Sämtliche nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben beim Lizenzgeber.
2. Lizenzgewährung und Nutzungsumfang
2.1 Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Software im in diesem Vertrag beschriebenen Umfang.
2.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, berechtigt eine Lizenz zur Installation und Nutzung der Software auf einem einzelnen Endgerät durch einen einzelnen Nutzer. Eine Nutzung auf mehreren Endgeräten ist nur mit entsprechender zusätzlicher Lizenzierung zulässig.
2.3 Der Lizenznehmer ist berechtigt, eine Sicherungskopie der Software anzufertigen, sofern diese ausschließlich Sicherungszwecken dient und entsprechend gekennzeichnet ist.
2.4 Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Software an Dritte, insbesondere durch Vermietung, Verleih, Leasing, Hosting oder sonstige Überlassung, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers unzulässig.
2.5 Die Bereitstellung der Software als Dienstleistung für Dritte, etwa im Rahmen eines gehosteten oder serverbasierten Angebots, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers zulässig.
3. Urheberrecht und Schutzrechte
3.1 Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an der Software, einschließlich sämtlicher Kopien, stehen ausschließlich dem Lizenzgeber beziehungsweise dessen Lizenzgebern zu.
3.2 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke, Markenhinweise, Lizenzinformationen, Seriennummern oder sonstige Schutzkennzeichen zu entfernen, zu verändern oder zu verdecken.
3.3 Lizenzschlüssel, Aktivierungsinformationen und sonstige Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.
4. Verbotene Handlungen
4.1 Dem Lizenznehmer ist es untersagt, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, per Reverse Engineering zu analysieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode zu ermitteln, soweit dies nicht nach zwingendem gesetzlichen Recht ausdrücklich zulässig ist.
4.2 Der Lizenznehmer darf die Software nicht verändern, bearbeiten, übersetzen oder daraus abgeleitete Werke erstellen, sofern dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt oder durch den Lizenzgeber ausdrücklich schriftlich gestattet wurde.
4.3 Es ist untersagt, technische Schutzmaßnahmen, Aktivierungsmechanismen oder Lizenzprüfungen zu umgehen, zu beeinträchtigen oder außer Kraft zu setzen.
4.4 Die Nutzung der Software zu rechtswidrigen Zwecken oder zur Verarbeitung rechtswidriger Inhalte ist unzulässig.
5. Besondere Hinweise zur Nutzung von rsk.rename
5.1 rsk.rename ist ein Werkzeug zur automatisierten und teilweise massenhaften Umbenennung von Dateien und Ordnern. Je nach gewählter Regel, Maske oder Aktion kann die Software umfangreiche Änderungen an Dateinamen, Ordnernamen und Dateistrukturen vornehmen.
5.2 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die vorgesehenen Änderungen vor der Ausführung sorgfältig zu prüfen. Soweit die Software eine Vorschau, Prüffunktion, Simulation oder ähnliche Kontrollmechanismen bereitstellt, sollen diese vor Durchführung der endgültigen Umbenennung genutzt werden.
5.3 Der Lizenznehmer ist selbst dafür verantwortlich, vor der Nutzung der Software eine angemessene Datensicherung seiner Dateien, Verzeichnisse und Projekte vorzunehmen.
5.4 Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, ungewollte Umbenennungen, fehlerhafte Zuordnungen, Überschreibungen, nicht mehr auffindbare Dateien, beschädigte Dateistrukturen oder sonstige Folgen, die aus einer unsachgemäßen, unvorsichtigen oder regelbasiert fehlerhaften Nutzung der Software resultieren, soweit gesetzlich zulässig.
5.5 Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen der Lizenznehmer:
Massenumbenennungen ohne vorherige Prüfung ausführt,
unzutreffende Regeln, Filter oder Ersetzungsmuster verwendet,
produktive Datenbestände ohne Backup bearbeitet,
Drittsoftware, Cloud-Synchronisationen, Netzlaufwerke oder fremde Dateisysteme einsetzt, die zu Konflikten oder abweichendem Verhalten führen können.
6. Installation, Aktivierung und Updates
6.1 Der Lizenznehmer ist für Installation, Einrichtung und Nutzung der Software in seiner Systemumgebung selbst verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6.2 Die Nutzung der Software kann eine Registrierung, Aktivierung oder Online-Lizenzprüfung unter Verwendung eines vom Lizenzgeber bereitgestellten Lizenzschlüssels erfordern. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die dabei gemachten Angaben vollständig und zutreffend zu machen.
6.3 Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Gültigkeit einer Lizenz durch technische Maßnahmen zu überprüfen, soweit dies erforderlich und zumutbar ist.
6.4 Der Lizenzgeber kann Updates, Patches, Fehlerbehebungen oder neue Versionen bereitstellen. Ein Anspruch auf bestimmte Updates, Funktionserweiterungen oder zukünftige Versionen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6.5 Der Lizenzgeber ist berechtigt, Funktionen der Software im Rahmen von Updates anzupassen, zu erweitern, einzuschränken oder einzustellen, soweit dies dem Lizenznehmer zumutbar ist.
7. Laufzeit und Beendigung
7.1 Die Lizenz wird, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit gewährt.
7.2 Der Lizenzgeber ist berechtigt, das Nutzungsrecht aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Lizenznehmer gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrags verstößt und den Verstoß trotz Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
7.3 Mit Wirksamwerden der Beendigung endet das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der Software. Der Lizenznehmer hat die Nutzung unverzüglich einzustellen, sämtliche Installationen zu entfernen und vorhandene Kopien sowie Lizenzinformationen zu löschen.
7.4 Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
8. Gewährleistung
8.1 Der Lizenzgeber stellt die Software in der jeweils aktuellen Fassung bereit. Die Software entspricht dem bei Software dieser Art üblichen technischen Standard.
8.2 Eine vollständig fehlerfreie Funktion in allen denkbaren Systemumgebungen, Dateistrukturen, Zeichensätzen, Datenträgerkonstellationen oder Anwendungsfällen kann nicht gewährleistet werden.
8.3 Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen, soweit dieser Vertrag nichts Abweichendes bestimmt.
8.4 Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor, wenn eine Beeinträchtigung auf unsachgemäße Nutzung, fehlende Datensicherung, nicht unterstützte Systemumgebungen, Netzwerk- oder Cloud-Konflikte, Fremdsoftware oder sonstige vom Lizenzgeber nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist.
8.5 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, Mängel unverzüglich und nachvollziehbar zu melden und bei der Fehleranalyse in zumutbarem Umfang mitzuwirken.
9. Haftung
9.1 Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Eine Haftung für Datenverluste, Dateibeschädigungen, fehlerhafte Umbenennungen, Folgeschäden aus geänderten Dateipfaden, Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie sonstige mittelbare oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und sofern nicht ein Fall von Ziffer 9.1 vorliegt.
9.4 Der Lizenzgeber haftet insbesondere nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Lizenznehmer vor der Nutzung keine Sicherung seiner Dateien oder Ordner vorgenommen hat.
9.5 Soweit die Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
10. Datensicherheit und Datenschutz
10.1 Der Lizenznehmer ist für regelmäßige und geeignete Datensicherungen selbst verantwortlich.
10.2 Soweit die Nutzung der Software mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden ist, ist der Lizenznehmer für die Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich.
10.3 Sofern im Rahmen von Aktivierung, Lizenzprüfung, Telemetrie oder Support Daten an den Lizenzgeber übermittelt werden, informiert der Lizenzgeber hierüber gesondert in seiner Datenschutzerklärung.
11. Übertragung an Dritte
11.1 Eine Übertragung der Lizenz auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers zulässig.
11.2 Im Falle einer zulässigen Übertragung hat der bisherige Lizenznehmer jede eigene Nutzung der Software einzustellen, sämtliche Kopien zu löschen und dem Dritten alle gegebenenfalls überlassenen Lizenzinformationen und Unterlagen vollständig zu übergeben.
12. Änderungen dieser EULA
12.1 Der Lizenzgeber kann diese EULA aus sachlich gerechtfertigten Gründen mit Wirkung für die Zukunft ändern, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, technischer Entwicklungen oder Weiterentwicklungen der Software.
12.2 Änderungen werden dem Lizenznehmer in geeigneter Form mitgeteilt. Widerspricht der Lizenznehmer den Änderungen nicht innerhalb angemessener Frist oder nutzt er die Software nach Inkrafttreten weiter, gelten die Änderungen als akzeptiert. Auf dieses Recht wird der Lizenznehmer gesondert hingewiesen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Ist der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Lizenzgebers.
13.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Bestimmung am nächsten kommt.
13.4 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

