für die Software rsk.qr – QR-Code Generator
zwischen
Christian Rüsken ruesken.net – Everyday Tools Deutschland (nachfolgend „Lizenzgeber“)
und
dem jeweiligen Endbenutzer (nachfolgend „Lizenznehmer“)
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Mit der Installation, dem Kopieren oder der sonstigen Nutzung der Software „rsk.qr – QR-Code Generator“ (nachfolgend „Software“) erklärt sich der Lizenznehmer mit den Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags einverstanden. Widerspricht der Lizenznehmer diesen Bestimmungen, ist er nicht berechtigt, die Software zu installieren oder zu nutzen und hat die Installation abzubrechen bzw. die Software unverzüglich zu entfernen.
1. Vertragsgegenstand
1.1 Vertragsgegenstand ist die Überlassung der Software „rsk.qr – QR-Code Generator“ in der jeweils bereitgestellten Version in ausführbarer Form (Objektcode) einschließlich der zugehörigen elektronischen Dokumentation (nachfolgend gemeinsam „Software“).
1.2 Die Software wird dem Lizenznehmer nicht verkauft, sondern ausschließlich zur Nutzung nach Maßgabe dieses Vertrags überlassen. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben beim Lizenzgeber.
2. Lizenzgewährung und Nutzungsumfang
2.1 Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer eine einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Software ein.
2.2 Die Lizenz ist einer einzelnen Person zugeordnet. Diese Person darf die Software auf beliebig vielen eigenen Endgeräten installieren und selbst nutzen. Die Nutzung durch eine weitere Person erfordert eine zusätzliche Lizenz.
2.3 Der Lizenznehmer ist berechtigt, eine Sicherungskopie der Software anzufertigen, sofern diese ausschließlich zu Sicherungszwecken verwendet und eindeutig als solche gekennzeichnet wird.
2.4 Eine Weitergabe, Vermietung, Verleih, Überlassung oder sonstige Zugänglichmachung der Software an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers unzulässig.
2.5 Die Bereitstellung der Software als Dienstleistung (z. B. SaaS, Hosting, Remote-Zugriff für Dritte) ist nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.6 Die Testversion ist sieben Tage lang vollständig und ohne Einschränkungen funktionsfähig. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist für jede weitere Nutzung zwingend eine gültige Lizenz erforderlich.
3. Urheberrecht und Schutzrechte
3.1 Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte, stehen ausschließlich dem Lizenzgeber zu.
3.2 Der Lizenznehmer darf keine Hinweise auf Urheberrechte, Marken, Lizenzschlüssel, Seriennummern oder sonstige Schutzvermerke entfernen, verändern oder unkenntlich machen.
3.3 Lizenzschlüssel, Aktivierungsdaten oder Zugangsinformationen sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
4. Verbotene Handlungen
4.1 Es ist untersagt, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder den Quellcode auf andere Weise zu ermitteln, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.
4.2 Der Lizenznehmer darf die Software weder verändern noch bearbeiten, übersetzen oder daraus abgeleitete Werke erstellen, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt oder gesetzlich zwingend zulässig ist.
4.3 Technische Schutzmaßnahmen, Lizenzmechanismen oder Aktivierungssysteme dürfen nicht umgangen, manipuliert oder außer Kraft gesetzt werden.
4.4 Die Nutzung der Software für rechtswidrige Zwecke oder zur Verarbeitung rechtswidriger Inhalte ist untersagt. Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für die mit der Software erzeugten oder verarbeiteten Inhalte (z. B. QR-Codes und deren Zielinhalte).
5. Installation, Aktivierung und Updates
5.1 Der Lizenznehmer ist selbst für Installation, Konfiguration und Systemkompatibilität verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.2 Jede Installation erfordert einmalig eine Internetverbindung zur Aktivierung mit dem bereitgestellten Lizenzschlüssel. Nach der Aktivierung kann die Software offline verwendet werden.
5.3 Die Gültigkeit der Lizenz wird bei der erstmaligen Aktivierung technisch geprüft. Für die anschließende Nutzung sind weder eine dauerhafte Internetverbindung noch wiederkehrende Online-Prüfungen erforderlich.
5.4 Der Lizenzgeber kann Updates, Patches oder neue Versionen bereitstellen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Funktionale Änderungen oder Weiterentwicklungen sind zulässig, sofern sie für den Lizenznehmer zumutbar sind.
6. Laufzeit und Beendigung
6.1 Die Lizenz für die erworbene Hauptversion wird, sofern nicht anders vereinbart, zeitlich unbefristet und ohne Abonnement oder automatische Verlängerung gewährt.
6.2 Der Lizenzgeber ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Vertragsverstößen.
6.3 Mit Beendigung des Vertrags endet das Nutzungsrecht. Der Lizenznehmer hat die Software vollständig zu deinstallieren und alle Kopien sowie Lizenzinformationen zu löschen.
6.4 Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
7. Gewährleistung
7.1 Die Software entspricht dem bei vergleichbarer Software üblichen technischen Standard. Eine vollständig fehlerfreie oder jederzeit verfügbare Nutzung kann nicht garantiert werden.
7.2 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen, soweit dieser Vertrag nichts Abweichendes vorsieht.
7.3 Kein Mangel liegt insbesondere dann vor, wenn Fehler auf unsachgemäße Nutzung, nicht unterstützte Systemumgebungen oder Fremdsoftware zurückzuführen sind.
8. Haftung
8.1 Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
8.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverluste, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8.4 Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers.
9. Datensicherheit und Datenschutz
9.1 Der Lizenznehmer ist für regelmäßige Datensicherungen selbst verantwortlich.
9.2 Der Lizenzgeber haftet nicht für Datenverluste, die auf unzureichende Sicherungsmaßnahmen zurückzuführen sind.
9.3 Informationen zur Datenverarbeitung, etwa im Rahmen von Aktivierung, Telemetrie oder Support, sind der separaten Datenschutzerklärung auf ruesken.net zu entnehmen.
10. Übertragung an Dritte
10.1 Eine Übertragung der Lizenz auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers zulässig.
10.2 Im Falle einer genehmigten Übertragung muss der ursprüngliche Lizenznehmer jede eigene Nutzung einstellen und alle Kopien löschen.
11. Änderungen dieser EULA
11.1 Der Lizenzgeber ist berechtigt, diese EULA aus sachlichen Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
11.2 Änderungen werden in geeigneter Form bekannt gegeben. Widerspricht der Lizenznehmer nicht innerhalb angemessener Frist oder nutzt die Software weiter, gelten die Änderungen als akzeptiert.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Ist der Lizenznehmer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand der Sitz des Lizenzgebers.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
12.4 Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.